Mitgliedschaft

Die Aktivmitgliedschaft des VSV steht natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften offen, welche bereits eine Bewilligung von der FINMA nach FINIG aufweisen, gegenwärtig noch als einer AO/SRO angeschlossener Vermögensverwalter tätig sind oder welche im Anwendungsbereich des FIDLEG in einem Beraterregister eingetragen sind.

Sie richtet sich demnach in erster Linie an Vermögensverwalter, Verwalter von Kollektivvermögen, Verwalter von privaten Vermögensstrukturen (namentlich Trustees) sowie an Kundenberater. 

Die Einzelmitgliedschaft VSV ist ein Bekenntnis zu Excellence und hochprofessioneller Leistung. Damit tragen Sie aktiv dazu bei, die Werte des Verbands zu vertreten und die Branche zu stärken. 

Partnermitglieder unterstützen die Ziele des VSV. Ein Grossteil der renommierten Banken und Finanzdienstleister des Schweizer Finanzplatzes gehört zur wachsenden Zahl der Partnermitglieder des VSV. 

Flyer VSV

Aktivmitgliedschaft

Aktivmitglied des VSV

Als Branchenverband vertritt der VSV mehr als die Hälfte der Vermögensverwaltungsgesellschaften in der Schweiz, wobei er die von der FINMA und den fünf Aufsichtsbehörden beaufsichtigten Vermögensverwalter vereint. Zudem ist er der grösste Verband von KAG-Vermögensverwaltern und vereint als Berufsverband mehr als 2000 Personenmitglieder, die in der Vermögensverwaltung tätig sind.

Die Aktivmitgliedschaft des VSV steht natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften offen, welche bereits eine Bewilligung von der FINMA nach FINIG aufweisen, gegenwärtig noch als einer SRO/AO angeschlossener Vermögensverwalter tätig sind oder welche im Anwendungsbereich des FIDLEG in einem Beraterregister eingetragen sind.

Zulassungsbedingungen

Die Aufnahme als Aktivmitglied des VSV bedingt eine Tätigkeit als Vermögensverwalter, Trustee, Verwalter von Kollektivvermögen (für kollektive Kapitalanlagen bzw. Vorsorgeeinrichtungen), Fondsleitung oder Wertpapierhaus.
Als solches muss es von der FINMA direkt oder von einer der fünf bewilligten Aufsichtsorganisationen beaufsichtigt werden: AOOS, FINcontrol, OSFIN, OSIF, SO-FIT.

Kundenberater, die in einem Beraterregister eingetragen sind, sind ebenfalls zugelassen.

Exklusive Vorteile

Neben direktem Kontakt zum Verband der Vermögensverwaltungsbranche kommen Aktivmitglieder des VSV in den Genuss von breiter Unterstützung in Angelegenheiten des Geschäftsalltags und erhalten Zugriff auf exklusive Informationen des VSV.

Zusätzlich stehen Ihnen die folgenden, in der Jahresgebühr enthaltenen Leistungen zu:

  • Anschluss an die Ombudsstelle OFS (im Anwendungsbereich des FINIG und FIDLEG zwingend) 

  • Rechtliche Unterstützung, insbesondere im Zusammenhang mit der Implementierung und Dokumentation nach FIDLEG und FINIG 

  • Zugang zu allen Veranstaltungen und Veröffentlichungen des VSV 

  • Nutzung der Weiterbildungsplattform des VSV mit kostenlosen Angeboten sowie Fachkursen zu Sonderkonditionen (individuelle Registrierung notwendig)

  • Zugang zum Cross-Border-Programm (28 kostenlose Country Manuals) 

  • Spezialkonditionen für berufsspezifische Lösungen, wie IT-Solutions, Berufshaftpflichtversicherung, weitere 

  • Flottenrabatt bei bestimmten Automobilimporteuren 

  • Kostenlose Mitgliedschaft für Angestellte von Aktivmitgliedern des VSV 

Beitrag

Die Jahresgebühr für Aktivmitglieder des VSV wird von der Mitgliederversammlung jeweils für das Folgejahr bestimmt. Erfolgt die Aufnahme in den Verband im zweiten Halbjahr, entfällt die Hälfte der Jahresgebühr. 

Migliederbeitrag: CHF 2‘000.- (exkl. MwSt.)

Bankverbindung: Zürcher Kantonalbank, 8010 Zürich
Bankkonto: 01-200027-2
IBAN Nr. CH35 0070 0110 0012 4943 8

Aufnahmegesuch Aktivmitglied

Unternehmensdaten
Kontaktperson
Tätigkeiten des Unternehmens / Aufsicht
Anschluss Ombudsstelle
Partnermitgliedschaft

Partnermitglieder

Ein Grossteil der renommierten Banken und Finanzdienstleister des Schweizer Finanzplatzes gehört zur wachsenden Zahl der Partnermitglieder des VSV.

Voraussetzungen

Partnermitglied können natürliche oder juristische Personen werden, die die Ziele des VSV unterstützen, am Berufsstand und der Bildungsarbeit des VSV interessiert sind sowie die Branche und den Finanzplatz Schweiz aktiv fördern wollen.

Vorteile der Partnermitgliedschaft

Für Partnermitglieder bietet der VSV eine wertvolle Plattform, um mit den Mitgliedern in Kontakt zu treten für Begegnungen sowie den Austausch von Informationen und Fachwissen. Sie geniessen ausserdem folgende Vorteile:  

  • Möglichkeit zum Auftreten als Referenten an VSV-Seminaren 

  • Einladung zu allen VSV-Anlässen 

  • Vorzugskonditionen bei sämtlichen Veranstaltungen des VSV 

  • Möglichkeiten für Event-Sponsoring 

  • Zugang zu geschützten VSV-Inhalten

Beitrag

Wird ein Mitglied erst in der zweiten Jahreshälfte in den Verband aufgenommen, so ist nur noch die Hälfte des Jahresbeitrages zu entrichten.

Jährlicher Mitgliedschaftsbeitrag CHF 5'000.- (exkl. MwSt.)

Bankverbindung: Zürcher Kantonalbank, 8010 Zürich
Bankkonto: 01-200027-2
IBAN Nr. CH35 0070 0110 0012 4943 8

Aufnahmegesuch Partnermitglied

Unternehmensdaten
Kontaktperson
Tätigkeiten des Unternehmens / Aufsicht
Einzelmitgliedschaft

Einzelmitgliedschaft

Im VSV vereinen sich unabhängige Vermögensverwalter, die sich einer professionellen, seriösen und qualitativ hochstehenden Vermögensverwaltung verpflichten. Die Einzelmitgliedschaft VSV ist ein Bekenntnis zu Excellence und hochprofessioneller Leistung. Damit tragen Sie aktiv dazu bei, die Werte des Verbands zu vertreten und die Branche zu stärken.

Wer kann Einzelmitglied VSV werden?

Mitarbeitende von Aktivmitgliedern gemäss Art. 4 a) der Statuten des VSV

Vorteile einer Einzelmitgliedschaft VSV

Die Einzelmitgliedschaft bietet eine Reihe wertvoller Vorteile: 

  • Direkter Kontakt zum führenden Berufsverband 

  • Breitgefächerte Networking-Möglichkeiten 

  • Persönliche Einladung zu allen VSV-Anlässen 

  • Zugang zur Weiterbildungsplattform (separate Registrierung notwendig)

  • Support rund ums Alltagsgeschäft 

  • Zugang zu exklusiven Informationen 

Beitrag

Mitarbeitenden eines VSV-Aktivmitglieds wird der Mitgliedschaftsbeitrag erlassen.

Aufnahmegesuch Einzelmitglied

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